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Ausschreibungspflicht für PV-Anlagen über 1000 kWp
08. August 2024

Wussten Sie schon? Ausschreibungspflicht für die PV-Anlagen über 1.000kWp

Wenn Sie planen, in Deutschland eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von über 1000 kWp zu bauen, müssen Sie an einer Ausschreibung (Auktion) teilnehmen. Sie bewerben sich in der Auktion um einen Vergütungspreis für den Überschussstrom, also den Teil der Energie, den Sie nicht selbst vor Ort verbrauchen.  

Ziel des Gesetzgebers ist es, den Betreibern von Photovoltaikanlagen eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit zu tiefstmöglichen Kosten zu geben und damit den Bau von Photovoltaikanlagen zu fördern 

Die Bundesnetzagentur organisiert mehrmals im Jahr Ausschreibungen für Solaranlagen dieses ersten Segments. Diese finden jeweils am 1. März, 1. Juli und 1. Dezember statt. Etwa fünf bis acht Wochen vor dem jeweiligen Termin werden die wichtigsten Parameter der Ausschreibungsrunde auf der Webseite der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. 

Gebotsabgabe und Gebotsformulare

Ihre Gebote müssen bis zum Gebotstermin am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Dabei sind die Formatvorgaben der Bundesnetzagentur zwingend zu beachten. Ein verspäteter Eingang oder Verstöße gegen die Formatvorgaben führen zum Ausschluss des Gebotes. 

Wichtige Hinweise zur Gebotsabgabe

Verwenden Sie immer die Formulare des aktuellen Gebotstermins. Veraltete Formulare führen zum Ausschluss. 

Das ausgefüllte Gebotsformular muss in einem separaten verschlossenen Umschlag eingereicht werden (Umschlag im Umschlag), um sicherzustellen, dass das Gebot erst nach dem Gebotstermin geöffnet wird.

Fügen Sie dem Gebot die erforderlichen Unterlagen bei, darunter Angaben zum Bevollmächtigten und das Formblatt Standort (falls benötigt). 

Gebühren und Sicherheit

Für jedes Gebot ist eine Gebühr von 624 Euro zu entrichten, die spätestens am Gebotstermin auf dem Konto der Bundeskasse eingegangen sein muss. Zudem ist für jedes Gebot eine Sicherheit von 50 Euro pro Kilowatt Gebotsmenge zu stellen. Diese kann auf das angegebene Konto überwiesen oder durch eine Bürgschaft eines Kreditinstituts geleistet werden. 

Beispiel: 

Anlage mit 1.024 kWp  

Gebot 624 € einmalig und 1.024 * 50 €/kWp = 51.200 € 

Gesamtkosten: 51.824 € 

Rücknahme von Geboten 

Gebote können bis zum jeweiligen Gebotstermin zurückgenommen werden, wenn das entsprechende Formular Gebotsrücknahme vollständig ausgefüllt und rechtzeitig eingereicht wird. In diesem Fall muss der Bieter drei Viertel der Gebühr zahlen. 

Zuschlagsverfahren

Nach dem Gebotstermin prüft die Bundesnetzagentur die eingegangenen Gebote. Alle Gebote, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Zuschlag, sofern die Summe der in den Geboten genannten installierten Leistung das ausgeschriebene Volumen nicht übersteigt. Ist dies nicht der Fall, erhalten die günstigsten Gebote den Zuschlag. 

Nach dem Zuschlag

Erteilte Zuschläge erlöschen, wenn die Anlage nicht innerhalb von 24 Monaten nach der Bekanntgabe der Zuschlagserteilung in Betrieb genommen wird oder wenn kein Antrag zur Ausstellung einer Zahlungsberechtigung innerhalb von 26 Monaten gestellt wird. In diesem Fall muss der Bieter eine Pönale in Höhe der Sicherheit an den Übertragungsnetzbetreiber entrichten. 

Die Ergebnisse der vergangenen Zuschlagsverfahren werden im Internet bekanntgegeben, und die Bieter werden darüber zusätzlich benachrichtigt. 

Während des Betriebs der PV-Anlage

Nach Inbetriebnahme genießen Sie die Vorteile aus dem Eigenverbrauch des Stroms aus Ihrer PV-Anlage und reduzieren Ihren Bedarf vom Lieferanten. Der Eigenverbrauch hat mit der Auktion bzw. der Förderung nichts zu tun. Beim überschüssigen Strom hingegen greift der in der Auktion bezuschlagte Wert für die Vergütung des ins Netz der öffentlichen Versorgung eingespeisten Stroms. Dieser ist in Form eines “anzulegenden Gebotswertes” für die Einspeisevergütung festgelegt.  

Die Differenz zwischen dem anzulegenden Gebotspreis und dem Marktpreis zahlt der an der Abnahmestelle verantwortliche Netzbetreiber. Diese Differenz (Marktprämie) wird einmalig jährlich auf Basis der Vorjahresdaten festgelegt und je eingespeister MWh ausbezahlt.  

Allerdings ist das System in der praktischen Umsetzung noch um einiges komplizierter.  

Einerseits hat der Gesetzgeber beschlossen, die Marktentwicklung der Strompreise in diesem System abzubilden. Somit muss jeder Anlagenbetreiber mit einem Direktvermarkter (DV) einen Vertrag abschließen. Der DV verkauft den eingespeisten Strom dann an der Energiebörse EPEXSpot und gibt die erzielten Erlöse abzüglich eines Dienstleistungsentgeltes an den Anlagenbetreiber weiter. Daraus entsteht dem Anlagenbetreiber jedoch ein Preisrisiko, da der Spotmarkt stark volatil ist (es kommt nicht selten gerade in den sonnenreichen Mittagsstunden auch zu negativen Strompreisen). 

Andererseits gibt es noch eine weitere Einschränkung. Treten vier Stunden in Folge negative Spotpreise auf, wird für diese gesamte Zeitperiode der negativen Preise keine Marktprämie gezahlt. 

Im Ergebnis ist die Vergütung des eingespeisten Stroms also durchaus risikobehaftet. Gerade während eines Zeitraums mit negativen Spotpreisen >4h zahlt der Anlagenbetreiber sogar für den eingespeisten Strom an den Spotmarkt zuzüglich des Dienstleistungsentgelt an den Direktvermarkter und erhält ausserdem auch keine Marktprämie. Dies kann nur vermieden werden, wenn die Anlagenleistung während solcher Zeiträume auf den Eigenbedarf begrenzt und somit gedrosselt ist.  

Ist das aber der Sinn der Förderung der erneuerbaren Energien? 

Fallbeispiel

Anzulegender Wert aus Auktion gewonnenen (hier Mittelwert aus Auktion vom Juni 2024): 89.4 €/MWh 

Marktpreis zur Berechnung der Vergütung: 60 € /MWh (Vorjahrespreis) 

Aktuell erzielter Marktpreis: z.B. 40/MWh 

Vergütung vom Netzbetreiber: 29.4 €/MWh  

Ausbezahlter Preis: 69.4 €/MWh (also tiefer als der anzulegende Wert!) 

 

Für detaillierte Informationen und die benötigten Formulare besuchen Sie bitte die Webseite der Bundesnetzagentur oder wenden Sie sich an uns. 

Im «CareandShare-Modell» der SRS übernimmt die SRS auch alle Markt- und Preisrisiken, Sie profitieren von sehr attraktiven Strompreisen ohne Aufwand und Risiken.

Photovoltaik Im Unternehmen

 

 

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