menu
Arbeiter-Solar_2-scaled-aspect-ratio-900-900 Arbeiter-Solar_2-1-scaled-aspect-ratio-2560-1440
Erleichterungen für PV-Netzanschluss auf Firmendächern
25. Mai 2023

Der Anschluss von PV-Anlagen auf Gewerbedächern, die größer als 135 kW sind, soll unbürokratischer werden.

Das könnte laut BSW die Fesseln für die PV auf Firmendächern lösen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Vereinfachungen beim Netzanschluss neuer Solarstromanlagen auf Firmendächern. Wie der Verband mitteilte, hatten in den letzten Jahren unverhältnismäßige Zertifizierungsanforderungen den Photovoltaikausbau auf Gewerbedächern oberhalb einer Anlagenleistung von 135 Kilowatt stark behindert. Der BSW hoffe nun auf eine schnelle Umsetzung der vorgesehenen Änderungen. Diese seien in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) vorzunehmen.

Zuwachs auf Firmendächern voraus

Den nun vorgelegten Verordnungsentwürfen war ein monatelanger Konsultationsprozess vorangegangen, in dem neben der Bundesnetzagentur und Netzbetreibern auch der BSW eng eingebunden war. BSW-Zielsetzung dabei war es, dass neue Photovoltaikanlagen künftig ohne aufwändige und sehr teure Anlagenzertifizierung wieder schneller und kostengünstiger ans Stromnetz angeschlossen werden können. Der nun erzielte Kompromiss wird nach BSW-Einschätzung zu einem Wachstum des Photovoltaikzubaus auch auf Gewerbedächern in Deutschland beitragen. Das Marktsegment gilt als besonders erfolgskritisch für das Erreichen der Klimaschutzziele.

Die nun vorliegenden Regierungspläne sehen vor allem vor, PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 bis 500 Kilowatt zukünftig von der Pflicht zum Anlagenzertifikat zu befreien. Voraussetzung sei, dass sie über den Eigenverbrauch in der Kundenanlage hinaus maximal 270 Kilowatt Leistung ins Netz einspeisen. Eine wesentliche Vereinfachung sieht der Branchenverband darin, dass künftig bei diesen Anlagen nicht mehr die sehr aufwändige Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) anzuwenden wäre. Stattdessen könne die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) Anwendung finden, und zwar unabhängig davon, in welcher Spannungsebene der vorhandene Kundenanschluss liegt.

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Damit wird eine weitere große Marktbarriere beseitigt. Dank der bereits erfolgten Abwägung von Netz- und Solartechnik-Belangen beim Zustandekommen des Kompromisses wird es hoffentlich schnell zu einer Verabschiedung der Verordnungen kommen.“

WordPress Cookie Notice by Real Cookie Banner