Solar-Contracting ist in der Schweiz angekommen und unterdessen bei Firmen sehr bekannt. Unternehmen erhalten eine Photovoltaikanlage, ohne selbst zu investieren, und beziehen den Strom vom eigenen Dach zu einem kalkulierbaren, attraktiven Preis. 2026 kommt eine zweite Komponente dazu, die bisher meist separat betrachtet wurde ist der Batteriespeicher, der auch weitere Optimierungen des Stromeinkaufs und der Netzgebühren ermöglicht.
Der Grund für den Durchbruch des Contracting-Modells ist dabei weniger die Technik selbst als die gestiegene Komplexität im Betrieb. Erzeugung, Speicherung, Steuerung und Vermarktung müssen heute intelligent aufeinander abgestimmt werden. Wer PV-Anlage und Batteriespeicher optimal steuern und den Strom zum richtigen Zeitpunkt nutzen oder vermarkten will, braucht Know-how, das viele Unternehmen nicht selbst aufbauen wollen, hier setzt das Contracting-Modell an.
Beim klassischen Solar-Contracting plant, finanziert, baut, betreibt und unterhält SRS eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Partners (Kunde). Der Partner bezahlt keine Investition und keine Unterhaltskosten, sondern ausschliesslich den bezogenen Solarstrom. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geht die Anlage in sein Eigentum über.
Beim Energie-Contracting mit Speicher wird derselbe Gedanke auf die Batterie und die dazugehörige Steuerung ausgedehnt. Der Contractor verantwortet damit nicht nur die Erzeugung, sondern auch den Zeitpunkt der Nutzung. Die Photovoltaikanlage erzeugt Energie, der Batteriespeicher kann die Energie speichern. Das intelligente Energiemanagementsystem bestimmt, wie bzw. wann die erzeugte oder gespeicherte Energie den grössten Wert hat.
Seit dem 1. Januar 2026 richtet sich die Rückliefervergütung schweizweit nach dem vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie. Eine gesetzliche Minimalvergütung gibt es nur für Anlagen unter 150 kW. Für die Anlagengrössen, in Industrie und Gewerbe, also oberhalb von 150 kWp, greift dieser Schutz nicht mehr.

Das Parlament hat im Herbst 2025 zudem beschlossen, dass sich die Vergütung ab 2027 mit einer Übergangsfrist bis 2028 nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet. Wer mittags einspeist, erhält dann genau den Preis, den der Markt mittags bezahlt, und dieser ist im Sommer regelmässig sehr tief. (Swissolar)
Kasten zum Gesetzestext:
Bis Ende 2026 geltendes Gesetz, EnG, Art. 15, 1bis
Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der Bundesrat legt für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen fest. Diese orientieren sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer.
(Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/762/de#art_15)
Neu, ab 1.1.2027, Art. 15, 1bis Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der Bundesrat legt für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen fest. Diese orientieren sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer. Liegt der Referenz- Marktpreis nach Artikel 23 unter den Minimalvergütungen, hat die Produzentin oder der Produzent Anspruch auf den Differenzbetrag. Für Zeiten mit negativen Marktpreisen kann der Bundesrat abweichende Regelungen vorsehen. (Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/762/de#art_15)
Die Konsequenz ist eindeutig: Der Wert einer gewerblichen Photovoltaikanlage entsteht im Eigenverbrauch und nicht im Verkauf des Überschusses. Ein Speicher verschiebt genau diesen Anteil und kann mit dieser Gesetzesänderung die wirtschaftlichen Vorteile erst richtig entfalten.
Seit Anfang 2026 gilt, dass die ins Netz eingespeiste Leistung 70 Prozent der installierten Anlagenleistung nicht dauerhaft überschreiten darf. Betroffen sind in erster Linie neue Anlagen sowie Bestandsanlagen beim Ersatz des Wechselrichters. Ohne Speicher geht die abgeregelte Energie schlicht verloren. Mit Speicher wird aus einer regulatorischen Einschränkung eine Ladequelle.
Die Netznutzung wird zunehmend leistungsbezogen abgerechnet. Massgebend ist die höchste gemessene Viertelstundenleistung, und eine einzige Spitze prägt die Rechnung über Monate. Für Betriebe mit kurzen, hohen Lastspitzen, etwa durch Kompressoren, Pressen, Kälteerzeugung oder Ladeinfrastruktur, ist die Kappung dieser Spitzen häufig der grössere Hebel als der Eigenverbrauch selbst.
Dazu kommt eine Neuerung, die im Alltag oft untergeht: Reine Speicher ohne Endverbrauch sind seit 2025 vom Netznutzungsentgelt befreit. Seit 2026 kann für Speicher mit Endverbrauch das Netznutzungsentgelt für jene Strommenge zurückgefordert werden, die zwischengespeichert und später wieder ins Netz eingespeist wird. Die Rückerstattung muss beim Verteilnetzbetreiber beantragt werden.
Ein Speicher rechnet sich selten über eine einzige Anwendung. Erst die Kombination mehrerer Nutzungen, in der Branche als «Value-Stacking» bezeichnet, ergibt eine tragfähige Kalkulation.
| Hebel | Wirkung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Eigenverbrauch erhöhen | Solarstrom ersetzt teuren Netzbezug am Abend und am Wochenende | Verbrauch ausserhalb der Mittagsstunden, passende Anlagengrösse |
| Lastspitzen kappen | Tiefere Leistungskomponente in der Netzrechnung | Lastgangmessung, ausgeprägte und planbare Spitzen |
| Zeitliche Verschiebung nutzen | Laden bei tiefen und entladen bei hohen Preisen | Dynamischer Tarif oder Marktzugang, leistungsfähiges Energiemanagement |
| Flexibilität bereitstellen | Vergütung für Regelenergie oder netzdienliches Verhalten | Ausreichende Leistung, Präqualifikation oder Pooling über einen Aggregator |
Im Contracting-Modell ist entscheidend, welcher Hebel wem zugutekommt. Die Einsparung bei den Lastspitzen entsteht direkt beim Kunden, die Vermarktung von Flexibilität dagegen beim Betreiber. Beides lässt sich vertraglich sauber abbilden, es muss aber vor Vertragsabschluss geklärt sein.
Diese Ehrlichkeit gehört dazu: Nicht jeder Betrieb braucht heute einen Speicher. Wer werktags tagsüber produziert eine kleine PV-Anlage hat und damit bereits eine hohe Eigenverbrauchsquote von über 90% erreicht und ein flaches Lastprofil ohne ausgeprägte Spitzen aufweist, erzielt mit einem Gewerbespeicher oft eine schlechte Wirtschaftlichkeit.
Weil SRS selbst in die Anlagen investiert und selbst das Risiko trägt, empfehlen wir einen Speicher erst dann, wenn er sich über die Laufzeit rechnet. Das ist kein Zurückhalten von Technologie, sondern die Voraussetzung dafür, dass Contracting für beide Seiten funktioniert.
2027 wird das Jahr, in dem sich der Wert von Solarstrom in der Schweiz verschoben hat. Weg von der Einspeisung, hin zum richtigen Zeitpunkt der Nutzung. Damit wird der Speicher vom technischen Extra zum wirtschaftlichen Bestandteil eines Energiekonzepts. Im Energie-Contracting lässt sich dieser Schritt gehen, ohne Kapital zu binden und ohne das Betriebsrisiko zu übernehmen.
SRS realisiert Anlagen für Gewerbe, Industrie und grosse Wohnliegenschaften in der Schweiz. Im Fokus stehen Objekte ab rund 2’500 Quadratmetern Dachfläche, was einer Anlagengrösse von etwa 400 kWp entspricht. Senden Sie uns Ihren Lastgang, und wir rechnen die Speicher-Varianten mit und ohne zusätzliche PV-Anlagen gegeneinander.