Batteriespeicher gelten als Schlüsseltechnologie der Energiewende. Für Unternehmen zählt allerdings eine andere Frage: Rechnet sich die Investition? Die Antwort darauf hat sich innerhalb weniger Monate spürbar verschoben. Gesunkene Systempreise, ein neuer regulatorischer Rahmen seit dem 1. Januar 2026 und deutlich volatilere Strompreise verändern die Kalkulation. Gleichzeitig bleibt richtig, was wir schon länger sagen: Ein Speicher, der ausschliesslich den Eigenverbrauch erhöht, amortisiert sich in vielen Schweizer Gewerbebetrieben noch immer nur knapp. Entscheidend ist, welche Ertragsquellen ein Betrieb tatsächlich erschliessen kann.
Der Markt hat gedreht, und zwar deutlich
Die im Juli 2026 veröffentlichte Statistik Sonnenenergie für das Jahr 2025 zeigt zwei gegenläufige Bewegungen. Bei der Photovoltaik gingen die Neuinstallationen erstmals seit 2017 zurück, um rund 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei den Batteriespeichern dagegen wurde ein Zubau von 490 Megawattstunden verzeichnet, das sind 70 Prozent mehr als im Jahr davor. Ende 2025 waren in der Schweiz über 93 000 Speichersysteme mit einer Gesamtkapazität von rund 1380 Megawattstunden installiert. Swissolar erwartet, dass sich die neu installierte Speicherkapazität im laufenden Jahr nochmals verdoppelt.
Der Grund für diese Verschiebung liegt im Strommarkt selbst. Die Photovoltaik deckt inzwischen rund 14 Prozent des Schweizer Stromendverbrauchs. Das drückt die Preise über Mittag im Sommer nach unten, während sie in den Morgen- und Abendstunden sowie im Winter steigen. Genau diese Spreizung ist die wirtschaftliche Grundlage jedes Speichers. Wer heute eine PV-Anlage plant, plant faktisch ein zeitliches Verschiebungsproblem mit.
Vier Ertragsquellen, die sich stapeln lassen
Ein Batteriespeicher im Gewerbe verdient sein Geld selten aus einer einzigen Anwendung. Wirtschaftlich wird er meist erst, wenn mehrere Erlösquellen kombiniert werden. In der Schweiz sind das vier.
1. Eigenverbrauchsoptimierung
Der Klassiker: Solarstrom, der sonst zu tiefen Rückliefertarifen ins Netz ginge, wird gespeichert und später selbst verbraucht. Der Ertrag entspricht der Differenz zwischen dem vermiedenen Bezugspreis und der entgangenen Rückliefervergütung. In der Schweiz liegt diese Spanne je nach Netzgebiet und Kundengruppe typischerweise bei 10 bis 20 Rappen pro Kilowattstunde. Für sich allein genommen reicht dieser Effekt bei den heutigen Systempreisen in den meisten Gewerbebetrieben nicht für eine überzeugende Amortisation.
2. Lastspitzenkappung
Bei Gewerbe- und Industriekunden hängt ein erheblicher Teil des Netznutzungsentgelts an der höchsten gemessenen Viertelstundenleistung. Leistungspreise von rund 10 Franken pro Kilowatt und Monat sind bei vielen Verteilnetzbetreibern marktüblich. Wer seine Spitze mit einem Speicher um 100 Kilowatt senkt, spart in der Grössenordnung von 12 000 Franken pro Jahr. In der Praxis ist dies bei Produktions-, Logistik- und Kühlbetrieben der mit Abstand stärkste Werttreiber und häufig der Punkt, an dem die Rechnung kippt.
3. Arbitrage und zeitvariable Tarife
Seit dem 1. Januar 2026 sind in der Schweiz zeitlich oder örtlich differenzierte Netznutzungstarife zulässig. Damit lässt sich ein Speicher gezielt dann laden, wenn Energie und Netznutzung günstig sind, und dann entladen, wenn beides teuer ist. Noch grösser wird dieser Hebel ab 2027, wenn sich die Rückliefervergütung nicht mehr am vierteljährlich gemittelten Marktpreis, sondern am stündlichen Spotmarktpreis orientiert. Für die Übergangsfrist ist Anfang 2028 vorgesehen. Solarstrom zu Zeiten sehr tiefer Preise einzuspeisen, wird damit wirtschaftlich unattraktiv, ihn zu speichern dagegen deutlich attraktiver.
4. Systemdienstleistungen für Swissgrid
Batteriespeicher reagieren innerhalb von Millisekunden und eignen sich damit hervorragend für Primär- und Sekundärregelleistung. Swissgrid hat den Zugang zu diesem Markt per 2026 erleichtert und die minimale Angebotsmenge von 5 auf 1 Megawatt gesenkt. Für einzelne Betriebe bleibt das meist zu gross, über Pooling-Anbieter und Aggregatoren ist der Markt inzwischen aber auch für Anlagen im mittleren dreistelligen Kilowattbereich erreichbar. Wichtig ist die realistische Betrachtung: Wer Leistung für Regelenergie vorhält, kann dieselbe Leistung nicht gleichzeitig für die Lastspitzenkappung einsetzen.
Was sich 2026 regulatorisch geändert hat
Mit dem zweiten Verordnungspaket zum Stromgesetz sind per 1. Januar 2026 mehrere Punkte in Kraft getreten, die direkt auf die Wirtschaftlichkeit von Speichern wirken.
- Rückerstattung des Netznutzungsentgelts: Betreiber von Speichern mit Endverbrauch können neu beim Verteilnetzbetreiber die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen, allerdings nur für jene Strommenge, die aus dem Netz bezogen, gespeichert und später wieder ins Netz zurückgespeist wird. Voraussetzung ist ein Messkonzept, das diese Mengen sauber ausweist. Grundlage sind Art. 18d StromVV und Art. 14a Abs. 4 StromVG. Speicher ohne Endverbrauch sind bereits seit dem 1. Januar 2025 vom Netznutzungsentgelt befreit.
- Lokale Elektrizitätsgemeinschaften: Seit Anfang 2026 können Verbraucher im gleichen Netzgebiet, auf derselben Netzebene und in derselben Gemeinde lokal erzeugten Strom untereinander handeln. Der Abschlag auf das Netznutzungsentgelt beträgt derzeit 40 Prozent, bei Beanspruchung der Transformationsebene 20 Prozent. Swissolar fordert eine Anhebung auf 60 beziehungsweise 40 Prozent. Für Areale mit mehreren Nutzern ist die LEG in Kombination mit einem gemeinsamen Speicher eine der interessantesten Konstellationen überhaupt.
- Neue Abnahmevergütung: Können sich Produzent und Netzbetreiber nicht einigen, richtet sich die Vergütung seit Januar 2026 nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis. Für Anlagen unter 150 Kilowatt gilt eine Minimalvergütung, die bei Anlagen bis 30 Kilowatt derzeit 6 Rappen pro Kilowattstunde beträgt und bis 1.2 Rappen bei 149 Kilowatt sinkt. Für grössere Gewerbeanlagen entfällt dieser Schutz, was den Wert des Eigenverbrauchs zusätzlich erhöht.
- Flexibilität und Abregelung: Verteilnetzbetreiber dürfen am Anschlusspunkt bis zu 3 Prozent der jährlich erzeugten Energie unentgeltlich abregeln. Eine Begrenzung auf 70 Prozent der nominalen Gleichstromleistung führt zu einem Ertragsverlust von unter 3 Prozent. Wer einen Speicher betreibt, kann einen Teil dieser Energie auffangen, statt sie zu verlieren.
Die Kostenseite ehrlich rechnen
Die Preise für Lithium-Eisenphosphat-Systeme sind seit 2022 stark gefallen. Für kleinere gewerbliche Anlagen liegen die schlüsselfertigen Systemkosten in der Schweiz aktuell grob zwischen 600 und 1000 Franken pro nutzbarer Kilowattstunde, bei grösseren Container- und Schranklösungen deutlich darunter. Die Zellen selbst machen dabei einen immer kleineren Teil der Gesamtinvestition aus, was bedeutet: Weitere Zellpreissenkungen schlagen nur noch gedämpft auf die Projektkosten durch.
Regelmässig unterschätzt werden die Nebenpositionen:
- Netzanschluss, Transformator und allfällige Anpassungen der Hausinstallation
- Brandschutzkonzept, Aufstellfläche, Fundament, Belüftung und Klimatisierung
- Energiemanagementsystem, Messkonzept und Anbindung an bestehende Leittechnik
- Versicherung, Wartung, Monitoring und Betriebsführung über die Laufzeit
- Rückbau und Recycling am Ende der Nutzungsdauer
Aussagekräftig ist deshalb nicht der Anschaffungspreis pro Kilowattstunde, sondern der Preis pro tatsächlich durchgesetzter Kilowattstunde über die Lebensdauer. Realistische Rechengrössen sind heute 6000 bis 10 000 Vollzyklen bei LFP-Systemen, eine kalendarische Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren und ein Systemwirkungsgrad inklusive Wechselrichter von etwa 85 bis 92 Prozent. Rund jede achte gespeicherte Kilowattstunde geht also verloren. Dazu kommt die Degradation: Wer mit voller Nennkapazität über 15 Jahre rechnet, rechnet falsch.
Fünf Fehler, die eine Wirtschaftlichkeitsrechnung unbrauchbar machen
- Mit der Nennkapazität statt mit der nutzbaren Kapazität rechnen. Zwischen beiden liegen je nach System 5 bis 15 Prozent.
- Die Wirkungsgradverluste ignorieren. Wer 8 bis 15 Prozent Speicherverluste nicht abzieht, überschätzt den Ertrag systematisch.
- Lastspitzen aus Monats- oder Jahreswerten ableiten. Belastbar ist nur die Auswertung echter Viertelstundenwerte über mindestens ein volles Jahr.
- Erlösquellen doppelt zählen. Dieselbe Kilowattstunde und dieselbe Kilowattleistung können nicht gleichzeitig für Regelenergie, Peak Shaving und Arbitrage eingesetzt werden.
- Degradation und Ersatzinvestitionen ausblenden. Wechselrichter und Steuerung erreichen selten die Lebensdauer der Zellen.
Die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern ist 2026 kein pauschales Ja und kein pauschales Nein. Der regulatorische Rahmen hat sich klar zugunsten der Speicher verschoben: die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts, die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, zeitvariable Netztarife und die ab 2027 stundenscharfe Abnahmevergütung schaffen zusammen ein Umfeld, in dem sich Flexibilität endlich bezahlt macht. Gleichzeitig bleibt die Rechnung anspruchsvoll und individuell.
Belastbar wird sie nur mit drei Grundlagen: einem gemessenen Lastprofil in Viertelstundenauflösung, der konkreten Tarifstruktur des zuständigen Verteilnetzbetreibers und einer ehrlichen Vollkostenrechnung über die gesamte Nutzungsdauer. Fehlt eines dieser drei Elemente, ist jede Amortisationsangabe eine Schätzung.
Swiss Renewable Solutions investiert im Contracting selbst in die Anlagen, die wir empfehlen. Genau deshalb prüfen wir jede Speicherlösung zuerst rechnerisch und empfehlen sie erst dann, wenn sie sich für beide Seiten trägt. Wo ein Speicher heute noch nicht rentiert, sagen wir das auch.
Quellen
- Swissolar: Statistik Sonnenenergie 2025, Medienmitteilung vom 9. Juli 2026
- Swissolar: 2026, was gilt neu für Photovoltaikanlagen, Beitrag vom 9. Januar 2026
- Swissolar: Batteriemonitor Schweiz 2026
- VSE: Swissgrid entwickelt den Schweizer Regelenergiemarkt weiter, Januar 2026
- Stromversorgungsverordnung StromVV, Art. 18d und Art. 19h, sowie Stromversorgungsgesetz StromVG, Art. 14a und Art. 17c
- Energiegesetz EnG, Art. 15, und Energieverordnung EnV, Art. 12